Abmahnung

alles was passt (MELDUNG - MEINUNG - ALLGEMEINES)

Moderator: Moderators

Antworten
Kalle
Das Original
Das Original
Beiträge: 2469
Registriert: 24 Nov 2002, 13:00
Wohnort: Nottuln
Kontaktdaten:

Abmahnung

Beitrag von Kalle »

QUELLE PRESSE: http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahn ... 08362.html

Abmahnung Waldorf RAe – Sony Music Entertainment Germany GmbH – „Heinz Rudolf Kunze - Protest"
Die Kanzlei Waldorf, die für Abmahnungen auf dem Filesharing-Sektor hinreichend bekannt ist, geht zurzeit gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen vor. Rechtsinhaberin ist hierbei die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist insbesondere das Musikwerk / Musikalbum

„Heinz Rudolf Kunze - Protest".
Diese sollen von den betroffenen Anschlussinhabern in Filesharing-Netzwerken wie „eKad", „eMule", „eDonkey" oder „BitTorrent" anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein. Der Sony Music Entertainment Germany GmbH soll dabei das ausschließliche Recht zustehen, die bezeichnete Tonaufnahme im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Insoweit sei Sie alleinige Lizenznehmerin des Herstellers. Das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen stellt danach eine Urheberrechtsverletzung gem. § 19a UrhG dar, die Ansprüche nach § 97 UrhG auf Unterlassung und Schadensersatz auslöst.

Zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird ein pauschaler Betrag von EUR 856 gefordert. Die Frist zur Zahlung und Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung ist vergleichsweise knapp bemessen, muss aber unbedingt beachtet werden. Bei fruchtlosem Fristablauf droht die gerichtliche Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche. Dabei handelt es sich keinesfalls um eine leere Drohung. Wir beobachten zunehmend, dass die Rechtsanwälte Waldorf den Unterlassungsanspruch im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. Angesichts der hohen Streitwerte sind entsprechende Verfahren mit erheblichen Kosten verbunden.

In diesem Zusammenhang enthalten die Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf regelmäßig seitenlange und vermeintlich Ihren Fall betreffende Rechtsprechungsnachweise, die die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers belegen sollen. Hier ist zunächst klar zu erkennen, dass nur auf „günstige" Urteile und Entscheidungen Bezug genommen wird. Auch die Inanspruchnahme nach den Grundsätzen der vielzitierten „Störerhaftung" setzt voraus, dass der Anschlussinhaber gegen einzelfallabhängige Prüfungs- oder Überwachungspflichten verstoßen hat. Nach einem Urteil des OLG Frankfurt setzen derartige Pflichten konkrete Hinweise und Erkenntnisse auf rechtswidriges Verhalten Dritter voraus (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.07.2008 - Az. 11 U 52/07). Die Rechtslage ist daher keinesfalls so eindeutig, wie das Schreiben zunächst vermuten lässt.

Nicht auf das Anschreiben zu reagieren und es als bloße „Abzocke" beiseite zu legen, in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt, ist keine Alternative. Insbesondere sollten Sie davon absehen, sich persönlich oder durch einen rechtsunkundigen Dritten vertreten bei der abmahnenden Kanzlei zu melden, in der Hoffnung, eine Einigung selbst zu erzielen. Es besteht hierbei die große Gefahr, dass Sie sich - ohne es zu merken - in ein Gespräch verwickeln lassen, in dem Sie sachverhaltsbezogene Äußerungen tätigen, die Ihr Gesprächspartner gegen Sie verwenden wird.

Keinesfalls sollte aber die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Diese ist für den abgemahnten Anschlussinhaber rechtlich nachteilig gefasst. Damit verbunden ist die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche. Damit besteht ein enormes Haftungsrisiko. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

Mehr zum Thema Abmahnung finden Sie unter http://www.haftungsrecht.com.

haftungsrecht.com - mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Jorma Hein | Philipp Achilles
Tel.: 06421 - 309788-0
Fax.: 06421 - 309788-99
Web: http://www.haftungsrecht.com
E-Mail: kontakt@haftungsrecht.com
Schreibe (Redet), was gut ist, was erbaut und was notwendig ist, damit es Gnade bringe denen, die es lesen (hören).
Epheser 4,29
Thofrock
Das Original
Das Original
Beiträge: 3109
Registriert: 22 Nov 2002, 13:00
Wohnort: Northeim
Kontaktdaten:

Re: Abmahnung

Beitrag von Thofrock »

Nunu. Dürfen Rechtsanwälte ihre Dienst überhaupt so direkt anbieten ?
heikomannes
Stirnenfuss
Stirnenfuss
Beiträge: 316
Registriert: 24 Feb 2005, 13:00
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Abmahnung

Beitrag von heikomannes »

Thofrock hat geschrieben:Nunu. Dürfen Rechtsanwälte ihre Dienst überhaupt so direkt anbieten ?
Klar, das sind ja keine Ärzte oder Apotheken. Typisches Anwaltsmarketing: Mit mehr oder weniger nachvollziehbaren Andeutungen wird Angst erzeugt, die die Kundschaft ins Büro treiben soll. Davon, dass auch die Abwehr einer Abmahnung etwas kostet, wird nichts gesagt... Es ist für viele Anwälte ein gutes Geschäft, nicht nur für die Anwälte der Majors.
Thofrock
Das Original
Das Original
Beiträge: 3109
Registriert: 22 Nov 2002, 13:00
Wohnort: Northeim
Kontaktdaten:

Re: Abmahnung

Beitrag von Thofrock »

Jau, gutes Geschäft ist klar.
Ich hatte nur gedacht, dass reibt sich schon ein bißchen mit dem Standesrecht, wenn man öffentlich darauf hinweißt, wieviel Erfahrung man in einem speziellen Bereich schon gesammelt hat.

Nun denn, von den aufgelisteten Tauschbörsen wußte ich gar nicht, dass es die überhaupt noch gibt. Emule hatten sie doch vor 5 Jahren schon mal lahmgelegt.
heikomannes
Stirnenfuss
Stirnenfuss
Beiträge: 316
Registriert: 24 Feb 2005, 13:00
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Abmahnung

Beitrag von heikomannes »

Thofrock hat geschrieben: Ich hatte nur gedacht, dass reibt sich schon ein bißchen mit dem Standesrecht, wenn man öffentlich darauf hinweißt, wieviel Erfahrung man in einem speziellen Bereich schon gesammelt hat.
"Standesrecht" gibt es bei Anwälten nicht mehr. Das Berufsrecht schränkt zwar die Werbung ein, aber in dieser Form scheint es mir zulässig und auch nicht unüblich zu sein.
thommes
Stirnenfuss
Stirnenfuss
Beiträge: 296
Registriert: 06 Feb 2003, 13:00
Wohnort: Ruhrgebietsrand
Kontaktdaten:

Re: Abmahnung

Beitrag von thommes »

Hm, also mir würde "Standrecht" auch ganz gut gefallen... :wink:
"Doch nicht alles, außer man ist jung, ist gleich Majestätsbeleidigung"
Antworten

Zurück zu „AKTUELLES + NOTIZEN“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste